Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 14

AOK Hessen

Frau Sandra Grimm vom "Regress- und Forderungsmanagement" in Darmstadt der AOK Hessen sandte umgehend eine E-Mail. Darin wurde mitgeteilt, dass man im vorliegenden Fall bereits aktiv ist. Sobald über sich in Klärung befindliche Details endgültig entschieden ist (?) wird umgehend informiert.

Obwohl die AOK Hessen per Einschreiben vom 03.03.2016 (zugstellt am 09.03.2016) und per E-Mail am 07.03.2016 aufgefordert wurde, Karin die Anspruchsbescheinigung E 121 zuzustellen, ist die Zustellung bis 14.03.2016 nicht erfolgt. Karin hat seit dem 12.03.2016 FIEBER. Bei der Patientin handelt es sich um eine Diabetikerin Typ 1 mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehungsstörung. Der Zustand ist also erst. Karin wird der Zugriff auf die örtliche medizinische Versorgung in der Tschechischen Republik erschwert - nur weil "über Klärung befindliche Details noch nicht endgültig entschieden ist". Durch ein solches bürokratisches Verhalten wird die Gesundheit und das Leben eines Menschen leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Frau Sandra Grimm wurde mit einer E-Mail über die Sachlage informiert und aufgefordert umgehend die Anspruchsbescheinigung E 121 zuzustellen.

Da der Gesundheitszustand von Karin am Vormittag des 14.03.2016 kritisch war, setzte sich der Ehemann mit seiner Hausärztin (Frau MUDr. Yvetta Máchová, 330 16 Všeruby 243) telefonisch in Verbindung. Die Ärztin riet sofort fiebersenkende Mittel zu nehmen und mit der Patientin in der Mittagszeit in der Arztpraxis vorstellig zu werden. Die Körpertemeratur konnte gesenkt werden und Karin wurde in Begleitung ihres Ehemannes in der Arztpraxis vorstellig. Die Ärztin führte verschiedene Untersuchungen durch und stellte fest, dass Karin eine Entzündung im Körper hat. Darauf stellte die Ärztin eine sofortige Überweisung zur interne Ambulanz des Uni-Krankenhauses Plzeò aus.

Karin fuhr dann anschließend in Begleitung ihres Ehemannes zum Uni-Krankenhaus (Fakultní nemocnice Plzeò-Lochotin, Alej Svobody 80, 30460 Plzeò) und hielt sich dort in der Zeit von 13:45 Uhr bis 16:10 Uhr auf. Dort wurde sie eingehend von Herrn MUDr. Michal Reithar untersucht. Es wurde eine Entzündung im Körper festgestellt und entsprechende Medikamente verschrieben. Der Krankenhausarzt stellte einen umfassenden Arztbericht für die Hausärztin aus. Karin wurde aus der Ambulanz entlassen. In einer Woche soll Karin bei der Hausärztin zu einer Kontrolluntersuchung vorstellig werden.

Frau Sandra Grimm von der AOK Hessen hatte zwischenzeitlich eine Lesebestätigung für die E-Mail am Vormittag gesendet. Sie antwortete dann mit einer E-Mail. Frau Grimm teilte darin mit, dass sie selber noch am 07.03.2016 arbeitsunfähig erkrankt war und den Vorgang einer Kollegin zur weiteren Bearbeitung übergeben hat. Erst heute am 14.03.2016 sei Frau Grimm wieder auf ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt. Da erhebt sich jedoch die berechtigte Frage: warum hat die Vertretung den Vorgang eine Woche lang unbearbeitet liegen gelassen? Wer ist konkret dafür verantwortlich?

Frau Sandra Grimm teile in ihrer E-Mail mit, dass sie die Anspruchsbescheinigung E121 noch mit heutiger Post im Original an die zuständige tschechische Krankenkasse VZP Plzeò verschickt hat. Damit wird die Einschreibung bei dem ausländischen Krankenversicherungsträger in Tschechien veranlasst. Die Einschreibung muss der AOK Hessen durch den ausländlischen Krankenversicherungsträger bestätigt werden. Nach Eingang der Bestätigung wird sich die AOK Hessen wieder bei Karin melden.

Am 15.03.2016 wurde an Frau Sandra Grimm eine E-Mail verschickt. Darin wurde Frau Grimm über die Arztbesuche am 14.03.2016 - siehe oben - informiert. Als Anlage der E-Mail waren die beiden ärztlichen Berichte beigefügt. Frau Grimm wurde darauf aufmerksam gemacht, dass für den Wohnsitz von Karin die VZP Plzeò sever (Nord) und nicht die VZP Plzeò Mìsto (Stadt) zuständig sei. Die Anspruchsbescheinigung E121 sollte deshalb im Punkt 1.1 entsprechend abgeändert werden. Es wurde die Fax-Nr. der tschechischen Krankenkasse mitgeteilt, sowie die Ansprechpartnerin. Frau Grimm wurde gebeten mitzuteilten, wer namentlich dafür verantwortlich ist, dass diese dringende Angelegenheit bei der AOK Hessen eine Woche lang unbearbeitet liegen gelassen wurde. Frau Grimm schickte umgehend eine Lesebestätigung für die E-Mail.

Seitenauswahl zurück 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 weiter

Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

Diese Seite wurde in 0.0044 Sekunden erstellt.