Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“ So lautet der Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes. Mit der Agenda 2010 hat es jedoch in den Jahren 2003 bis 2005 umfangreiche Veränderungen im Sozialsystem gegeben. Eine erste kritische Reaktion auf die Agenda 2010 folgte am 23. Mai 2003: 400 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterzeichneten den Aufruf Sozialstaat reformieren statt abbauen – Arbeitslosigkeit bekämpfen statt Arbeitslose bestrafen! Bereits ein Jahr zuvor wurde das Harz-Konzept ins Leben gerufen. Seit dieser Zeit wurden die Renten eingefroren und das Rentenalter stufenweise erhöht. Viele Arbeitslose wurden in Zeitarbeitsfirmen gedrängt. Etwa 2 Millionen Kinder leben in Deutschland unter der Armutsgrenze. Chronisch Kranken hat man den Eintritt in die Erwerbsminderung (früher Erwerbsunfähigkeit) drastisch erschwert. Wie sieht es also aus sozialer Hinsicht heute in der Bundesrepublik Deutschland in Wirklichkeit aus? Liegt sozialer Notstand vor?
Das konkrete Beispiel einer chronisch kranken Frau kann diese Fragen beantworten. Karin ist 56 Jahre alt (Stand 2015) und hat seit 1992 Diabetes mellitus Typ 1. Bedingt durch 23 Jahre Diabetes sind sogenannte Spätfolgen eingetreten. Bei der Aufnahme am 16.02.2015 im Krankenhaus Sachsenhausen wurden folgende aktuelle Diagnosen festgestellt:
entgleister Diabetes mellitus Typ 1, ED 1992
diabetische Polyneuropathie
diabetische Retinopathie Makuladegeneration, Vitrektomie 22.1.15, rechts, intrako. Steroid-Injektion
V.a. diabetische Nephropathie Stadium 2
mit Makroalbuminurie /fast nephrot. Syndrom
GFR 64 ml/min aus Cystatin C
Vitamim-D-Mangel
Art. Hypertonie
Hypertensive Herzkrankheit
Cholestatische Hepatopathie, zentr. Gallengangsstensose unkl. Ätiologie
Harnwegsinfekt, Mikrohämaturie
Karin wurde am 26.02.2015 aus dem Krankenhaus entlassen und es wurde je ein Bericht an den Hausarzt und an die Diabetologin gesandt. Danach hatte Karin wieder ihre Arbeitstätigkeit aufgenommen. Sie war dabei zwischenzeitlich immer wieder im Krankenstand.
Karin ist mit einem tschechischen Staatsbürger verheiratet. Ihr Ehemann wohnt und arbeitet bei sich zu Hause in der Tschechischen Republik. 1995 sind beide von Deutschland in die Tschechische Republik gezogen. Ein Jahr später musste Karin aus wirtschaftlichen Gründen wieder nach Deutschland ziehen und dort eine Arbeitsstelle aufnehmen. Seit 2000 wohnt sie alleine in einer kleinen Einzimmerwohnung in Dreieich. Sie ist anerkannte Schwerbehinderte mit einem Grad von 70 der Behinderung. In den letzten drei Jahren hatte sich ihr Gesundheitszustand bedingt durch die Spätfolgen des Diabetes dramatisch verschlechtert. Täglich muss sie verschiedene Medikamente einnehmen, die auch Nebenwirkungen wie Durchfall und Erbrechen haben. In letzter Zeit ist es wiederholt zu großen Schwankungen der Blutzuckerwerte und ebenso der Blutdruckwerte gekommen.
Am Samstag, den 01.08.2015, als Karin alleine in ihrer Einzimmerwohnung in Dreieich war, hatte sie eine Hypoglykämie und das Bewusstein verloren. Damit war sie selber nicht in der Lage einen Notruf zu tätigen und den Rettungsdienst zu rufen. In diesem Zustand befand sich Karin in akuter Lebensgefahr. Zum Glück hatte ihr Ehemann ab 13.00 Uhr mehrfach erfolglos versucht sie telefonisch zu erreichen. Er verständigte dann die Hausbesitzerin, die Erste Hilfe leistete und dann den Rettungsdienst verständigte. Karin war in einer lebensbedrohlichen Situation alleine gewesen. Wenn der Ehemann nicht die Hausbesitzerin verständigt hätte, dann wäre Karin an dieser Hypoglykämie gestorben!
Der Ehemann ist am nächsten Tag zu Karin nach Dreieich gefahren. Am folgenden Montag wurde der Hausarzt aufgesucht und über den Vorfall informiert. Es wurde vorgetragen, dass akute Lebensgefahr bei Karin vorliegt und dass sie nicht mehr alleine in ihrer Einzimmerwohnung in Dreieich bleiben kann. Der Ehemann erklärte, dass er Karin zu sich nach Hause nehmen werde. Nur so kann gewährleistet werden, dass Karin nicht mehr alleine hilflos einer Hypoglykämie ausgesetzt ist. Karin wurde darauf für den Monat August Arbeitsunfähigkeit attestiert. Es wurde vereinbart, dass jeden weiteren Monat die Arbeitsunfähigkeit ärztlicherseits erfolgt bis eine dauerhafte Lösung gefunden wird. Karin ist seit dem 08.08.2015 bei ihrem Ehemann in Tschechien.
Karin steht seit dem 12.09.1977 im Berufsleben. Bis August 2015 hat sie 438 Monate Pflichtbeiträge (Beiträge für Krankenversicherung und Rentenversicherung) für das deutsche Sozialsystem geleistet. Wie wird das deutsche Sozialsystem nun im Fall von Karin reagieren? Wird ihr soziale Gerechtigkeit zuteil werden? Wird ihr eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zuerkannt werden? Ist die Bundesrepublik Deutschland wirklich ein sozialer Bundesstaat, wie dies Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes vorsieht? Oder liegt in Deutschland in Wahrheit sozialer Notstand vor? Die Zeit wird die Antworten auf diese Fragen geben. Auf dieser Webseite wird fortlaufend über die weitere Entwicklung im vorliegenden Fall informiert.
Der vorliegende Fall betrifft jedoch nicht Karin alleine. Es betrifft alle in Deutschland lebenden und arbeitenden Menschen. Deshalb ist dieses konkrete Fallbeispiel für jeden interessant, der sich die Frage stellen mag, ob in der Bundesrepublik Deutschland ein gerechtes Sozialsystem existiert oder ob sozialer Notstand vorliegt. Aber auch für jeden Bürger in der Europäischen Union ist dieses Fallbeispiel von Nutzen. Karin wohnt seit August 2015 wieder bei ihrem Ehemann in der Tschechischen Republik und dort greift das tschechische Sozialsystem. Auf dieser Webseite wird alles dokumentiert.
Am 22.02.2016 erhielt Karin von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd einen Rentenbescheid, datiert vom 11.02.2016. Darin wurde ihr rückwirkend ab dem 01.12.2015 eine deutsche Rente wegen voller Erwerbsminderung zugestanden. Doch damit sind noch nicht alle Probleme gelöst. Karin erhielt rückwirkend zum 10.08.2015 auch eine tschechische Invalidenrente. Erst nach Karins Einspruch wurde ihr Invalidität 2. Stufe zugestanden. Die tschechische Invalidenrente beträgt monatlich 506 Tschechische Kronen. Die tschechische Krankenkasse trägt pro Patient im Jahr maximal für 1000 Blutzuckerteststreifen die Kosten. Der Bedarf darüber hinaus muss vom Patienen selber getragen werden. (Anmerkung: Bedingt durch die intesivierte Insulinteraphie benötigt Karin jährlich etwa 2000 Blutzuckerstreifen.) Von der monatlichen tschechischen Invalidenrente kann sich Karin gerade einmal eine Packung mit 50 Blutzuckertestreifen kaufen! UND DASS GESCHIEHT NICHT IN EINEM LAND DER DRITTEN WELT - NEIN, SONDERN MITTEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION! WO BLEIBT DA DIE SOZIALE GERECHTIGKEIT? |
Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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