Das Versorgungsamt und die Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) von schwerbehinderten Menschen - Teil 5
Am 24.02.2016 wurde ein Schreiben an das Versorgungsamt Fulda verschickt. Darin teilte Karin dem Versorungsamt mit, dass ihr am 22.02.2016 von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ein Rentenbescheid für Rente wegen voller Erwerbsminderung zugestellt wurde. Die Rente beginnt rückwirkend zum 01.12.2015. Das Versorungsamt wurde gebeten davon Kenntnis zu nehmen und der Firma GESA Form + Funktion Displaybau GmbH, Wernher-von-Braun-Straße 20, 63303 Dreieich-Offenthal die Zustimmung nach § 85 SGB IX zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Karin zu erteilen. Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RR186373526CZ der Tschechischen Post versendet. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben am 02.03.2016 zugestellt.
Am 16.03.2016 wurde eine E-Mail an die Personalabteilung der Firma GESA gesandt. Darin wurde angefragt, ob zwischenzeitlich der Zustellbescheid des Integrationsamtes (Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda - Versorgungsamt) bei der Firma eingetroffen und hiermit das Arbeitsverhältnis offiziell aufgehoben ist. Frau U. K. vom Personalbüro der Firma antwortete umgehend mit einer E-Mail. Darin wurde mitgeteilt, dass der Firma bisher kein Zustellungsbescheid des Integrationsamtes vorliegt. Statt dessen hat die Firma einen Anruf (offenbar vom Versorgungsamt Fulda) erhalten. Wann der Anruf erfolgt ist, wurde nicht mitgeteilt. In dem Anruf wurde mitgeteilt, das sich beide Parteien (GESA und Karin) über das Ende des Arbeitsverhältnisses verständigen sollen. Dazu gäbe es 2 Wege, die Frau K. nach Rücksprache mit dem Ehemann von Karin und der Geschäftsleitung abstimmen müsste. 1.) Genehmigung beim Integrationsamt einholen, arbeitgeberseitige Kündigung. 2.) Aufhebungsvertrag ohne Integrationsamt.
Am 06.06.2016 wurde ein Schreiben an das Versorgungsamt Fulda gesendet. Darin informiert Karin zu ihrer Entlastung das Versorgungsamt von dem Schreiben der Firma GESA ohne Datumsangabe (!), eingetroffen am 30.05.2016. Es wurden alle 16 Seiten dieses Schreibens als Kopie zur Kenntnisnahme in der Anlage beigefügt. Karin verweist in dem Schreiben an das Versorgungsamt Fulda auf folgende folgende Tatsachen:
von der Firma GESA wurde Karin damit zum ersten Male ein BEM-Verfahren angeboten;
aufgrund von Karin krankheitsbedingten Fehlzeiten im Jahre 2015 war die Firma GESA spätestens zum 26.06.2015 verpflichtet gewesen, Karin das Betriebliche Eingliederungsmanagment (BEM) anzubieten;
Karins Erkrankungen bestehen auf Dauer, die daraus resultierenden Funktionseinschränkungen können durch therapeutische Maßnahmen nicht wesentlich beeinflusst werden;
seit dem 01.12.2015 bezieht Karin eine Rente wegen voller Erwerbsminderung - die zeitlich nicht befristet ist - sondern längstens bis zum Erreichen der Regelsaltersgrenze (23.09.2025) gezahlt wird.
Die BEM-Maßnahme wird von der Firma GESA völlig verspätet angeboten - zu einem Zeitpunkt, bei dem eine solche Maßnahme aufgrund von Karins Gesundheitszustand gar nicht mehr greifen kann. Das Schreiben der Firma GESA ist somit sachlich gegenstandslos und Karin ist nicht verpflichtet auf den Inhalt einzugehen. Das Schreiben an das Versorungsamt Fulda wurde als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR006344565CZ der Tschechischen Post verschickt. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben am 17.06.2016 zugestellt.
Am 06.01.2017 wurde Karin von ihrem Prozessbevollmächtigten aufgeklärt, dass das Integrationsamt nicht beim Versorgungsamt sondern beim Landeswohlfahrtsverband Hessen angesiedelt ist! Das Versorgungsamt Fulda hatte klar aus dem Schreiben von Karin vom 06.06.2016 entnehmen können, dass Karin in der falschen Annahme war, dass das Versorgungsamt Fulda das Integrationsamt ist. Es erfolgte von Seiten des Amtes keine Klarstellung. Diese Erfahrung zeigt, dass deutsche Behörden die Bürger im Regen stehen lassen! |
Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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