Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche tschechische Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 1

VZP

Die Všeobecná zdravotní pojišťovna České republiky (deutsch: Allgemeine Gesundheitsversicherung der Tschechischen Republik), abgekürzt VZP, ist die größte der gesetzlichen Krankenkassen in der Tschechischen Republik, welche das öffentliche Gesundheitssystem sicherstellt und wird vom Staat verwaltet. Sie ist quasi das tschechische Gegenstück zur deutschen Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK). Sie wurde gegründet mit dem Gesetz Nr. 551/1991 mit Wirkung vom 01.01.1991. Gemäß diesem Gesetz führt sie auch das Register der Versicherten der öffentlichen Gesundheitsversicherung. Die VZP hat mehr als 6 Millionen Klienten und ist ein Mitglied der Association der internationalen Non-Profit-Gesundheits- und Krankenkassen ( fran. Association Internationale de la Mutualité). Der Code des Versicherers ist 111. Die VZP hat in der Tschechischen Republik über 200 regionale Zweigstellen.

Karin und ihre Erfahrungen mit der tschechischen gesetzlichen Krankenkasse

Karin war in der Zeit vom 01.01.1996 bis 28.02.1999 in der Tschechischen Republik krankenversichert. Die zuständige Krankenkasse war: Všeobecná zdravotní pojišťovna ČR, Okresní pojišťovna Plzeň-sever, Wenzigova 5, 305 37 Plzeň. Karins Versicherungsnummer ist noch immer gültig und lautet: 4690008438. Diese regionale Zweigstelle wurde vor Jahren durch eine modernere Zweigstelle im Stadtzentrum von Pilsen ersetzt.

Am 22.02.2016 hat Karin von der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd einen Rentenbescheid für Rente wegen voller Erwerbsminderung, datiert vom 11.02.2016, erhalten. Nach der Zustellung des Rentenbescheides wird Karin in den nächsten Tagen ihren bisherigen Wohnsitz in Deutschland aufgeben. Seit dem 08.08.2015 wohnt sie bei ihrem Ehemann in der Tschechischen Republik. Bei einem dauerhaften und alleinigen Wohnsitz in der Tschechischen Republik ist eine Krankenversicherung der Rentner bei einer deutschen Krankenversicherung nicht mehr sinnvoll. Aufgrund ihres angegriffenen Gesundheitszustandes ist Karin ausschließlich auf die Inanspruchnahme des tschechischen Gesundheitssystems angewiesen. Deshalb sollte ihre Krankenversicherung der Rentner bei einer tschechischen gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.

Am 25.02.2016 hatte Karin in Begleitung ihres Ehemannes die regionale Zweigstelle der Allgemeinen Gesundheitsversicherung der Tschechischen Republik (Všeobecná zdravotní pojišťovna ČR), Sady 5. května 57/2699, 301 00 Plzeň (Pilsen) aufgesucht. Es wurde anhand von Kopien des Rentenbescheides der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 11.02.2016 dokumentiert, dass Karin rückwirkend zum 01.12.2015 eine deutsche Invalidenrente erhält. Es wurde eine Kopie des Schreibens der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd ausgehändigt, in dem mitgeteilt wird, dass der deutsche Rentenversicherung auf Grundlage der Europäischen Verordnung zu Koordinierung die tschechische Rentenversicherung ČSSZ (Česká správa socialního zapezpečení) in Prag kontaktiert hat, zum Zwecke der Prüfung von Karins tschechischen Rentenansprüchen. Auch wurden schriftliche Angaben zu Karins Versicherungszeiten bei der tschechischen Krankenversicherung und der tschechischen Rentenversicherung in der Zeit von 1996 bis 1999 vorgelegt. Karin fragte an, wie vorzugehen sei, damit sie in der Tschechischen Republik jetzt krankenversichert sein kann. Nach Schilderung des Sachverhaltes waren die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Iveta Škrudnová und auch deren Abteilungsleiterin mit der Situation überfordert. Es wurde ein Protokoll erstellt. (Hier dazu die deutsche Übersetzung.) Auf Karins Fragestellung soll in der nächsten Woche eine Rechtsanwältin der tschechischen Krankenversichrung Antwort geben.

Da Karin darauf beharte, dass sie bereits in der gegenwärtigen Situation aus das tschechische Gesundheitssystem angewiesen ist, bekam sie eine schriftliche Bescheinigung zur Inanspruchnahme notwendiger ärztlicher Leistungen. Karin musste vorher eine Erklärung unterschreiben, dass sie nicht zum Zwecke des "Auspumpen des tschechischen Gesundheitssystems" in die Tschechische Republik eingereist ist! Obwohl der zuständige Sachbearbeiterin, Frau Iveta Škrudnová, Karins deutscher Reisepass - der amtlich Karins Familienname Krejčíková dokumentiert mehrfach ausgehändigt wurde und die Sachbearbeiterin auch mehrfach die Passnummer festgehalten hat, ist diese Bescheinigung ausgestellt auf den Namen: Karin Krejcik! Offensichtlich hat die tschechische Krankenkasse noch nicht einmal Karins Familiennamen in der richtigen Form in ihrer Registrierung! Beim tschechischen Rentenversicherungsträger wird sie unter dem richtigen Familiennamen Krejčíková geführt.

Seitenauswahl 1 2 3 4 5 6 weiter

Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

Diese Seite wurde in 0.0003 Sekunden erstellt.