Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche tschechische Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 3

VZP

Am 04.04.2016 wurde eine E-Mail von Frau Iveta Škrudnová von der VZP Plzeò zugestellt. Darin teilte die Sachbearbeiterin mit, dass sie nach der Vorlage und dem unterschreiben der dazugehörigen Formulare durch Karin das Formular E 121 aus Deutschland bearbeitet hat. An die Adresse Radimovice 35 wird in ca. 14 Tagen ein gelbes Kärtchen zugestellt. Zwischenzeitlich wird eine provisorische Bestätigung als Anlage der E-Mail übersandt. Damit hat Karin Anrecht auf alle Leistungen der Gesundheitsvorsorge im vollem Umfange gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, als wäre sie ein Mitglied der VZP.

Am 07.04.2016 traf hier ein Schreiben der VZP Plzeò ein. Der Inhalt war die provisorische Bestätigung, wie sie schon in der E-Mail vom 04.04.2016 von Frau Iveta Škrudnová zugestellt wurde.

Am 14.04.2016 traf hier ein Schreiben der VZP Praha ein. Beigefügt war die gelbe Versicherungskarte für Karin mit der Gültigkeit bis 30.04.2017. Damit hat Karin Anrecht auf alle Leistungen der Gesundheitsvorsorge im vollem Umfange gemäß den geltenden Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik, als wäre sie ein Mitglied der VZP.

In der diabetologischen Abteilung der Uni-Klinik (Fakultní nemocnice) Plzeò-Lochotin wurde Karin mitgeteilt, dass in der Tschechischen Republik die Krankenkasse pro Patient und Tag nur drei Blutzucker-Teststreifen bewilligt. Mit Schreiben vom 23.06.2016 übersandte Karin der VZP Plzeò Kopien des Schreibens der AOK vom 22.05.2016 und der Ärztlichen Bescheinigung von Frau Imke Behnken (Internistin/Diabetologin) vom 16.06.2016. Die wichtigsten Passagen der beiden deutschsprachigen Schreiben wurden gelb markiert und in die tschechische Sprache übersetzt. Die tschechische Krankenkasse wurde informiert, dass nach Aussage der AOK Hessen die Entscheidung und Verantwortung für die tatsächlich verordnende Teststreifenanzahl allein der behandelnde Arzt trägt. Weiter wurde die VZP von dem Inhalt der Ärztlichen Bescheinigung von Frau Behnken informiert. Bei Karin liegen schon eine Vielzahl von Folgeerkrankungen (Polyneuropathie, Retionpatie, Nepropathie) vor. Zudem besteht ein Brittle Diabetes mit deutlichen Blutzuckerschwankungen und eine Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung. Um eine Verschlechterung der Folgeerkrankungen, sowie längerfristige Komplikationen mit stationären Aufenthalten zu vermeiden ist eine regelmäßige Blutzucker-Kontrolle notwendig. Drei Blutzucker-Teststreifen pro Tag ist nicht sinnvoll. Mit Komplikationen ist in diesem Rahmen zu rechnen, welche höhere Kosten verursachen würden. Die VZP wurde um Übersendnung einer schriftliche Bescheinigung gebeten, aus der hervorgeht, dass die die Blutzucker-Teststreifen gemäß den tatsächlichen Notwendigkeiten bewilligt. (Die Kosten trägt die deutsche Krankenkasse AOK Hessen.) Eine solche Bescheinigung könnte dann in der diabetologischen Abteilung Uni-Klinik (Fakultní nemocnice) Plzeò-Lochotin vorgelegt werden. Das Schreiben wurde am 23.06.2016 als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR006346668CZ der Tschechischen Post versandt. Laut Sendungsverfolgung der Tschechischen Post wurde das Schreiben am 25.06.2016 zugestellt.

Am 28.06.2016 traf hier ein Einschreiben der VZP Plzeò ein. Darin teilte Frau MUDr. Irena Setikovská (Revistions-Ärztin bei der VZP) mit, dass die Krankenkasse für Karin die deutsche AOK ist. Die tschechische Krankenkasse VZP ist nur eine Hilfskrankenkasse. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass Karin die selben Versicherungsleistungen erhält wie die örtlichen Versicherten. Dem Schreiben war ein dreiseitiges Informationsblatt beigelegt. Mit Textmarker waren zwei Möglichkeiten im Text rot markiert. Möglichkeit von 400 Stück Blutzucker-Teststreifen pro Jahr, bzw. Möglichkeit von 400 bis 1000 Stück Blutzucker-Teststreifen pro Jahr. Auf die spezielle und gefährliche Situation von Karin (verschiedenen Folgekrankheiten und der Möglichkeit, dass es bei nicht ausreichender Anzahl von Blutzucker-Teststreifen zu Komplikationen, stationären Krankenhausaufenthalten und höheren Kosten für die Krankenkasse kommen wird) wurde in dem Schreiben nicht eingegangen! Es könnte der Eindruck entstehen, dass hier star nach den Vorschriften und entgegen der Vernunft gehandelt wird.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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