Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche tschechische Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 4

VZP

Am 22.08.2016 wurde Karin von der zuständigen tschechischen Behörde (MVČR OMAP Plzeň, Slovanska alej 26) eine tschechische Geburtsnummer (rodné číslo) zugesteilt. Darüber wurde ihr eine Bescheinigung (Dokument) ausgestellt. Die VZP hatte früher darauf aufmerksam gemacht, dass jede Veränderung der Personendaten und der persönlichen Situation innerhalb von 8 Tagen zu melden sei. Deshalb hatte Karin noch am 22.08.2016 in Begleitung ihres Ehemannes die VZP Plzeň, Sady 5. květná 59 aufgesucht. Um 10:35 Uhr war sie an Schalter Nr. 6, dort war die Sachbearbeiterin Frau Štěpánka Petříková. Der Sachbearbeiterin wurde mitgeteilt, dass Karin nun eine tschechische Geburtsnummer zugeteilt wurde. Die Sachbearbeiterin teilte daraufhin mit, dass dies für die VZP keinen Einfluss habe, da Karin die gelbe Versicherungskarte hat und in Deutschland bei einer deutschen Krankenkasse versichert sei. Erst wenn Karin eine tschechische Rente bekommt, ist die Rodné Číslo für die VZP von Bedeutung. Dann könne Karin wählen ob sie bei einer deutschen oder einer tschechischen Krankenversicherung versichert sein will.

Am 04.10.2016 suchte Karin in Begleitung ihres Ehemannes die VZP Plzeň, Sady 5. květná 59. Um 10:00 Uhr war sie am Schalter 7 bei der Sachbearbeiterin Frau Iveta Škdrnová. Der Sachbearbeiterin wurde der tschechische Rentenbescheid (rozhodnutí) der ČSSZ mit Datum vom 22.09.2016 vorgelegt. Daraufhin wurden Formulare und eine Erklärung verfasst. Die Sachbearbeitrin beriet sich während des Vorgangs mehrmals mit einer Juristin. Es wurde erklärt, dass der tschechische Rentenbescheid mit der Invalidenrente ab dem 10.08.2015 die gesamte Situation grundsätzlich verändert hat. Karin ist jetzt direkt bei der VZP versichert. Die Versicherungsbeiträge bezahlt der Tschechische Staat. Die gelbe Versicherungskarte wurde eingezogen. Dafür wurde eine provisorische Bescheinigung ausgehändigt, die bestätigt, dass Karin jetzt direkt bei der VZP versichert ist. Später wird eine normale Mitgliedskarte ausgestellt, die persönlich abzuholen ist. Diese wird per E-Mail angekündigt.

Am 07.10.2016 wurde an die Sachbearbeiterin Frau Iveta Škdrnová eine versandt. Darin wurde mitgeteilt, dass in der Erklärung vom 04.10.2016 Karin ein Irrtum vorgekommen ist. Sie hatte das deutsche Krankengeld, dass sie nach dem 01.12.2015 (Zeitpunkt der deutschen Rente) bekommen hat, wieder zurückzahlen müssen. Somit hat sie nur in der Zeit von September 2015 bis 30.11.2015 deutsches Krankengeld bezogen.

Diese E-Mail überschnitt sich offenbar mit der E-Mail von Frau Iveta Škdrnová. Darin teilte sie mit, dass sie die entsprechenden Dokumente zur Beurteilung an die Juristin der Krankenkasse übergeben hat. In Anbetracht, dass Karin zum 10.08.2015 eine tschechische Rente zuerkannt wird, ist nur notwendig die neu entstandene Situation zu bewerten. Die Sachbearbeiterin bat um die Zusendung eines schriftlichen Dokuments über die Zeit des Bezuges des deutschen Krankengeldes. In einer zweiten E-Mail wiederholte Frau Iveta Škdrnová noch einmal ihre Bitte.

Darauf wurde eine E-Mail an Herrn Kai Uwe Maurer vom Beratungscenter Krankengeld in Offenbach der AOK Hessen gesandt. Darin wurde der Sachverhalt mitgeteilt und um Zusendung einer Bescheinigung gebeten, aus der hervorgeht, dass Karin in der Zeit von September 2015 bis 30.11.2015 Krankengeld bezogen hat. Herr Maurer bestätigte den Erhalt der E-Mail umgehend mit einer erbetenen Lesebestätigung.

Am 10.10.2016 wurde an Frau Iveta Škdrnová VZP Plzeň eine E-Mail versandt. Darin wurde mitgeteilt, dass am 07.10.2016 eine E-Mail an Herrn Kai Uwe Maurer vom Beratungscenter Krankengeld in Offenbach der AOK Hessen gesandt und dort um die Zusendung einer Bescheinigung gebeten wurde. Gleichfalls wurde Frau Škdrnová die E-Mail-Adresse von Herrn Maurer und Karins Versicherten-Nummer bei der AOK Hessen mitgeteilt und sie gebeten, sich direkt mit Herrn Maurer in Verbindung zu setzen. Es ist Aufgabe der beiden Krankenkassen sich auszutauschen, aber nicht die Aufgabe der Versicherten. Frau Škdrnová bestätigte dem Empfang der E-Mail mit einer Lesebestätigung.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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