Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche tschechische Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 5

VZP

Am 11.10.2016 wurde eine E-Mail an Frau Iveta Škudrnová. In der Anlage waren die E-Mail von Herrn Kai Uwe Maurer von der AOK Hessen und die Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld. Der deutsche Inhalt wurde kurz erklärt. Von der VZP wurde eine automatische Antwort versendet, aus der hervorging, dass Frau Škudrnová in der Zeit vom 11.10.2016 bis 13.10.2016 nicht auf ihrem Arbeitsplatz sei und die E-Mail an Frau Ivana Rejthorová weiter geleitet wurde. Am 14.10.2016 sandte Frau Iveta Škudrnová dann eine Lesebestätigung

Ebenfalls am 11.10.2016, nachmittags, traf hier eine E-Mail von einer Juristin (Frau Mgr. Martina Levá) aus der Hauptverwaltung der VZP in Praha ein. Diese war eigentlich an Frau Škudrnová von der Regionalfiliale der VZP in Plzeò gerichtet. Zur Kenntnisnahme erhielt diesen Text auch der Ehemann von Karin. Es war eine Belehrung, dass Klienenten der VZP die Pflicht alle erforderlichen Informationen für die Beurteilung ihrer Situation oder Situaion ihrer Familie vorzulegen. Als Rechtsgrundlagen waren Artikel 76 Absatz 4 der EU-Verordnung 883/2004 und Artikel 3 Absatz 2 der EU-Verordnung 987/2009 abngeführt. Gleichzeitig teilte die Juristin Frau Škudrnová mit, dass sie in Deutschland (gemeint ist wohl bei der AOK Hessen) die Bescheinigung für die Dauer des Bezugs von Krankengeld für Karin beantragt hat.

Noch am 11.10.2016 wurde eine E-Mail an Frau Mgr. Martina Levá gesandt. (Frau Iveta Škudrnová von der Regionalfiliale der VZP in Plzeò erhielt nachrichtlich ebenfalls diese E-Mail.) Darin wurde mitgeteilt, dass den Verpflichtungen aus beiden EU-Verordnungen hinreichend nachgekommen wurde. Es wurden Frau Škudrnová alle Informationen gegeben, die Karin hatte. Auch wurden alle vorhandenen Dokumente in Kopie übergeben. Die Unterlagen bei Frau Škudrnová sind mindestens 2 cm dick. Gleichzeitig wurde darauf verwiesen, dass nach Artikel 2 Absatz 2 der EU-Verordnung 987/2009 auch die Träger die Verpflichtung zur Zusammenarbeit haben. Das betrifft besonders bei Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen zu (Artikel 2 Absatz 1 EU-Verordnung 987/2009). Karin ist Seniorin und behindert. Gemäß Artikel 3 Absatz 4 EU-Verordnung 987/2009 haben die Träger die Pflicht den betroffenen Personen Informationen und Dokumente auszustellen. Hier wurde darauf verwiesen, dass Karin in Begleitung ihres Ehemannes am 25.02.2016 die Regionalfiliale der VZP in Plzeò aufgesucht hatte. Es wurde dargelegt, dass Karin eine volle deutsche Invalidenrente (Rente wegen voller Erwerbsminderung) bekommt und jetzt bei ihrem Ehemann in der Tschechischen Republik lebe. Es wurden keine konkreten Informationen gegeben, nur der Hinweis, dass eine Juristin (eine Frau Mgr.) innerhalb einer Woche antworten würde. Diese Informationen haben wir bis heute nicht bekommen! Der Ehemann von Karin hatte sich selber im Internet informiert und dabei festgestellt, dass ein sogenanntes Formular E121 benötigt würde. Daraufhin wurde die AOK Hessen gebeten, dieses Formular an die Regionalfiliale der VZP in Plzeò geschickt wurde. Die Zusendung von der AOK Hessen erfolgte am 14.03.2016. Sieht so kompetente Betreuung durch die VZP aus? Es ist zu hoffen, dass die VZP jetzt ihren Verpflichtungen aufgrund der EU-Verordnungen nachkommt und den Vorgang gewissenhaft und kompetent bearbeitet.

Am 12.10.2016 bestätigte Frau Mgr. Martina Levá den Empfang der E-Mail vom 11.10.2016 mit einer Lesebestätigung. Frau Iveta Škudrnová bestätigte den Empfang der E-Mail am 14.10.2016 mit einer Lesebestätigung

Am 04.11.2016 traf hier eine E-Mail von Frau Iveta Škudrnová ein. Darin teilte sie mit, dass eine Verlängerung der papierenen Versicherungsbestätigung für Karin zugesandt wird. Die Zusendung des Originals erfolgt mit der Post. Die Herstellung der Versichertenkarte hat sich verzögert. Über deren Fertigstellung wird Frau Iveta Škudrnová telefonisch informieren.

Am 01.11.2016 traf hier ein Schreiben der VZP Plzeò mit einer papierernen Versicherungsbestätigung ein. Die Gültigkeitsdauer beträgt vom 02.11.2016 bis 01.02.2017.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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