Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche tschechische Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 2

VZP

Am 14.03.2016 übersandte die AOK Hessen an die VZP Plzeò mit der Post die Anspruchsbescheinigung E121 für Karin. Damit wird die Einschreibung bei dem ausländischen Krankenversicherungsträger (der VZP) in Tschechien veranlasst. Die Einschreibung muss der AOK Hessen durch den ausländlischen Krankenversicherungsträger (der VZP) bestätigt werden. Nach Eingang der Bestätigung wird sich die AOK Hessen wieder bei Karin melden.

Die Anspruchsbescheinigung E121 dient dazu, dass Versicherte der deutschen Krankenversicherung für Rentner auch bei Wohnort im Ausland krankenversichert sind. Der für den Wohnsitz zuständige Krankenversicherungsträger (im Falle von Karin die VZP Plzeò) wird anhand der Anspruchsbescheinigung prüfen, ob der deutsche Versicherte (hier Karin) die Sachleistungen des für den Wohnsitz (hier: Tschechische Republik) zuständigen Gesundheitssystem zu Lasten der deutschen Krankenkasse in Anspruch nehmen kann. Besteht Anspruch, bestätigt der örtliche Krankenversicherungsträger (hier: VZP Plzeò) der deutschen Krankenkasse (hier: AOK Hessen) die Einschreibung. Bleibt die Mitgliedschaft bei der Krankenkasse in Deutschland bestehen, erhält der deutsche Versicherte vom gesetzlichen Krankenversicherungsträger am Wohnort im Ausland alle Sachleistungen bei Krankheit, wie ein Versicherter dieses Krankenversicherungsträgers.

Am 15.03.2016 übersandte Frau Sandra Grimm von der AOK Hessen eine korrigierte Anspruchsbescheinigung E121 an die E-Mail-Adresse der VZP Plzeò sever. Das Anschreiben war an Frau Iveta Škrudnová gerichtet. Bei dieser Mitarbeiterin der VZP hatte Karin in Begleitung ihres Ehemannes am 25.02.2016 vorgesprochen. Frau Grimm bat um dringende Bearbeitung. Das Schreiben ging gleichzeitig bei der AOK Hessen noch auf dem Postwege raus. Die VZP Plzeò sever bestätigte noch am 16.03.2016, um 13:05 Uhr den Eingang der Anspruchsbescheinigung E121. In der Bestätigungs-E-Mail wurde angegeben, dass der Vorgang unter dem Aktenzeichen VZO-16-00847259 evidiert und zur weiteren Bearbeitung angenommen wurde.

Am 23.03.2016 sendete Frau Iveta Škrudnová von der VZP eine E-Mail. Darin wurde bestätigt, dass die VZP aus Deutschland das Formular E 121 erhalten hat. Für die Bearbeitung sei es notwendig, einen Mietvertrag vorzulegen um zu beweisen, dass es sich nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik handet. Man soll ein Dokument für die Identitätsfeststellung mitnehmen.

Am 24.03.2016 suchte Karin in Begleitung ihres Ehemannes die VZP Plzeò auf. Da Frau Iveta Škrudnová an diesem Tag nicht auf dem Arbeitsplatz war, wurde der Fall von Frau Zita Štemberová weiter bearbeitet. Es wurden der VZP vorgelegt: 1.) ein Auszug aus dem Immobilienkataster vom 23.03.2016. Darin wird dokumentiert, dass Karin Wohn- und Nutzungsrecht auf Lebenzeit auf dem Anwesen in Radimovice 35, 330 16 Všeruby u Plznì hat; 2.) eine amtlich beglaubigte Kopie des Schenkungsvertrages aus dem Jahre 2010 über die Schenkung des Anwesens in Radimovice 35, 330 16 Všeruby u Plznì an den Militärischen und Hospitalischen Orden des Heiligen Lazarus der Tschechischen Republik; 3.) eine amtlich geglaubigte Kopie des tschechischen Trauscheins; 4.) eine Kopie der Amtlichen Meldebestätigung für die Abmeldung, ausgestellt von der Stadt Dreieich am 29.03.2016, die belegt, dass Karin am 29.02.2016 ihren bisherigen Wohnsitz in Deutschland aufgegeben hat.

Weiter gab Karin am 24.03.2016 bei der VZP Plzeò Erklärung ab, dass sie in der genannten Adresse in der Tschechischen Republik ihren Hauptwohnsitz hat und das es sich dabei nicht um einen vorübergehenden Aufenthalt, nicht um eine vorläufige Wohnsituation oder eine vorübergehende Unterbringung handelt. Weiter erklärte Karin, dass sie keine Einkünfte aus der EU aus einer selbständigen Tätigkeit oder aus einer Beschäftigung erhalte. Die einzige Einkunft - die Rente - bezieht Karin aus dem EU-Staat Deutschland. Weiter gab Karin eine Bekanntgabe des Versicherten ab. Darin ist ihre tschechische Versicherten-Nummmer in der Tschechischen Republik aufgefüht. Der Grund für die Entstehung der Versicherung in der EU ist eine Rente aus einer Versicherung eines EU-Landes. Frau Zita Štemberová erklärte, dass die zuständige Sachbearbeiterin, Frau Iveta Škrudnová, nach ihrer Rückkehr an den Arbeitsplatz am 29.03.2016 den Vorgang weiter bearbeiten wird. Nach drei Wochen wird Karin dann per Post eine tschechische Versichertenkarte der VZP Plzeò zugestellt.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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