Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 1

Eine der Hauptsäulen des deutschen Sozialsystems ist die gesetzliche Krankenversicherung. Sie ist grundsätzlich eine verpflichtende Versicherung für alle Personen in Deutschland, die nicht versicherungsfrei eingestuft werden und die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben. Die Mitgliedschaft kann unter bestimmten Voraussetzungen auch freiwillig erworben werden. Die gesetzliche Krankenversicherung wurde unter dem Reichskanzler Bismark in Deutschland im Jahre 1883 eingeführt. Die verpflichtende Krankenversicherung war ursprünglich auf Arbeiter der unteren Einkommensschicht und bestimmte Regierungsangestellte beschränkt, wurde im Laufe der Zeit allerdings ausgeweitet, um einen Großteil der Bevölkerung zu erfassen. Das System war dezentralisiert. Privat praktizierende Ärzte mit Ambulanzdiensten ergänzten die nicht profitorientierten Krankenhäuser für die stationären Aufenthalte. Die Finanzierung der Versicherungen erfolgte aus einer Mischung aus Beiträgen durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie durch Zuschüsse durch die Regierung. Da die Beiträge nach Einkommen gestaffelt waren, wählten Personen mit höherem Einkommen stattdessen den Weg der privaten Krankenversicherung, welche die Beiträge nach Gesundheitszustand und nicht nach Einkommen staffelte.

Die gesetzliche Krankenkasse basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dazu gehört auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern (§ 27 SGB V). Im Jahr 2003 waren laut Statistischem Bundesamt 188.000 Bundesbürger (nicht versicherte Selbstständige nicht erfasst) ohne jede Krankenversicherung. Damit hatte sich die Zahl seit 1995 verdoppelt. Für das Jahr 2005 wurde mit einer Steigerung auf 300.000 unversicherte Einwohner gerechnet. Für 2007 wurde die Zahl auf 400.000 geschätzt! Ist das vielleicht ein Merkmal von sozialem Notstand?

In der Gesetzlichen Krankenversicherung besteht seit 2004 die Möglichkeit, dass Asylbewerber und Sozialhilfeempfänger eine Krankenversichertenkarte beziehungsweise Elektronische Gesundheitskarte zu Abrechnungszwecken von einer Krankenkasse erhalten. Die Leistungen werden aus Steuer- und nicht aus Versicherungsmitteln bezahlt (§ 264 SGB V). Deutschen Krankenkassen wird nachgesagt, eine schlechte Zahlungsmoral in Österreich an den Tag zu legen. Dort waren deutsche Versicherungen 2013 mit Außenständen von 118 Mio. Euro Spitzenreiter vor Rumänien mit 12 Mio. Euro und vor Italien mit 8 Mio Euro.

Karin und die AOK Hessen

AOK Hessen

Karin ist bei der gesetzlichen Krankenkasse AOK Hessen versichert. Für sie ist das Beratungscenter Dreieich-Sprendlingen zuständig. Auf der Internet-Kontaktseite des AOK Beratungscenter (http://www.aok.de/hessen/kontakt/kontakt-aok-beratungscenter-164140.php) wird empfohlen: "Damit Ihre Post schneller ans Ziel kommt, senden Sie diese bitte an folgende Adresse: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, 64520 Groß-Gerau". Karin schickte an diese empfohlene Adresse ein dreiseitiges Schreiben mit umfangreichen Unterlagen, Gesamtgewicht 4,735 kg. Das Schreiben enthält 26 Anlagen, in denen der gegenwärtige gesundheitliche Zustand und die Lebensumstände aussagekräftig dokumentiert sind. Der Zweck war die AOK Hessen über den aktuellen Krankenstand umfangreich zu informieren. Die Paketsendung wurde unter der Sendungs-Nummer CS034911363CZ der tschechischen Post versendet. Die AOK wurde per E-Mail am 16.08.2015 von der Zusendung informiert, der Empfang dieser Nachricht wurde von der AOK mit einer E-Mail noch am 16.08.2015 bestätigt.

Auf der Internetseite von DHL Sendungsverfolgung (http://nolp.dhl.de/nextt-online-public/set_identcodes.do?lang=de&idc=CS034911363CZ&rfn=&extendedSearch=true) wird am 22.08.2015 dann mitgeteilt: "Status vom Sa, 22.08.2015 09:26 Die Sendung wurde fehlgeleitet und konnte nicht zugestellt werden. Die Sendung wird umadressiert und an den Empfänger weitergeleitet." Dabei wurde die Sendung doch an die von der AOK Hessen empfohlene Ardesse versendet! Wenn für Paketsendungen eine andere Adresse notwendig gewesen wäre, warum ist diese dann auf der entprechenden Kontaktseite der AOK nicht aufgeführt? Ist das nur Schlamperei oder ist dies bewusst von der AOK gewollt, um die Zustellung von umfangreichen Schriftverkehr zu erschweren?

Nach insgesamt 9 Tagen Postweg (davon brauchte DHL Deutschland 8 Tage) wurde dann dass Paket am 25.08.2015 um 15.32 Uhr zugestellt. Am Vormittag, den 27.08.2015 wurde dann von der tschechischen Post ein Schreiben von der AOK Groß-Gerau, datiert vom 19.08.2015 zugestellt. Dieses war an die Adresse in Dreieich adressiert, obwohl Karin in ihrem Schreiben vom 16.08.2015 daraufhin gewiesen hatte, ausschließlich die tschechische Adresse zu verwenden! Die Briefsendung wurde in Dreieich freundlicherweise von einer Nachbarin entgegen genommen und dann nach Tschechien weiter geleitet. In dem Schreiben wurde Karin zu einem persönlichen Beratungsgespräch am 27.08.2015 um 12.00 Uhr im AOK-Beratungscenter Krankengeld, Friedrichsring 2, D-63059 Offenbach vorgeladen. Da Karin diesen Termin nicht wahrnehmen konnte, wurde am 27.08.2015 um 09.49 Uhr Frau Sandra Schmidt in Groß-Gerau darüber informiert und es wurde noch einmal auf das umfangreiche Schreiben vom 16.08.2015 hingewiesen. Um 10.58 Uhr wurde Frau Schmidt dann der Inhalt des Telefongesprächs noch zusätzlich per E-Mail vom 27.08.2015 schriftlich mitgeteilt. Es wurde um eine Lesebestätigung gebeten, diese ist aber erst am 31.08.2015 um 7.03 Uhr erfolgt.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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