Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 4
hier: das Beratungscenter in Offenbach bei der Bearbeitung des Vorgangs

AOK Hessen

Am 08.09.2015 wurde dann um 16:19 Uhr das Paket der AOK Hessen mit den umfangreichen Unterlagen, die an die AOK am 16.08.2015 abgeschickt wurden, an die von Karin in der Tschechischen Republik angegebene Adresse zurückgeschickt. Das Paket hat die Sendungsnummer 950416709764 von DHL Deutschland. Gemäß der DHL-Sendungsverfolgung war das Paket am 29.08.2015 im Frachtzentrum Neuwied/Deutschland bearbeitet worden. Erst am 07.09.2015 war das Paket in Tschechien und ist dann einen Tag später zugestellt worden. Versandweg 10 Tage, davon 8 Tage in Deutschland und 2 Tage in Tschechien.

Das Paket enthielt ein Anschreiben, datiert vom 27.08.2015 von Herrn Christian Flemming von der AOK Hessen. Darin gibt er an die ärztlichen Unterlagen gesichtet und die für die AOK notwendigen Dokumente kopiert zu haben. Es erfolgt kein Hinweis, dass die 15 Blutzuckertagebücher und 3 Beschwerdetagbücher gesichtet oder kopiert worden sind! Es ist offensichtlich nur eine selektive Auswahl von bestimmten/wenigen äzrtlichen Unterlagen erfolgt, die die AOK für die Wahrnehmung der eigenen Interessen für wichtig erachtet. Es war also nicht beabsichtigt dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse alle Unterlagen - insbesondere die 15 Blutzuckertagebüchr und die 3 Beschwerdetagebücher - für die gutachterliche Stellungnahme zur Verfügung zu stellen!

Die AOK Hessen hatte entschieden die Unterlagen nur knapp drei Tage zu behalten. Gemäß der DHL Sendungsverfolgung war Karins Paket vom 16.08.2015 am 25.08.2015 um 15:32 Uhr (also kurz vor Feierabend) bei der AOK in Groß-Gerau eingetroffen. Herr Flemming vom Beratungscenter in Offenbach hatte jedoch bereits zwei Tage später das Sichten des Paketinhaltes abgeschlossen, wie aus seinem Schreiben vom 27.08.2015 hervorgeht. Das Paket wurde dann am 29.08.2015 im DHL Frachtzentrum Neuwied bearbeitet.

Da stellen sich grundlegende Fragen. Sieht so eine eingehende Prüfung von umfangreichen vorgelegten Unterlagen aus? Handelt es sich dabei doch um Unterlagen, die mindestens 37 Hypoglykämien belegen. Sowie zwei Einsatzprotokolle von Rettungsdiensten, als Karin schwere Unterzuckerungen hatte und im Koma lag. Wird also die Dokumentation von lebensbedrohenden Situationen absichtlich von der AOK ignoriert? Warum werden solche Dokumente nicht kopiert und dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) vorgelegt? Befürchtet die AOK vielleicht, dass der MDK dann zu einem anderen Ergebnis in seiner gutachterlichen Stellungnahme kommt, als es sich die AOK wünscht?

Am 10.09.2015 ist eine Sozialmedizinische Stellungnahme des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung in Hessen eingetroffen, die von der AOK Hessen (Herrn Christian Flemming) mit Begleitschreiben am 08.09.2015 abgeschickt worden war. Allerdings waren der Sozialmedizinischen Stellungnahmen nicht die 5 Unterlagen (Anlagen) beigefügt, die als Grundlage der Stellungnahme gedient hatten - obwohl der Ehemann von Karin in seiner E-Mail vom 07.09.2015 unter Bezug auf § 25 Abs. 1 SGB X die Zusendung sämtlicher Akten beantragt hatte!

Am 11.09.2015 wurde an das Beratungscenter Krankengeld der AOK (Herrn Christian Flemming) ein Schreiben gesandt. Es wurde in Verbindung mit der Sozialmedizinischen Stellungnahme Akteneinsicht nach § 25 Abs. 1 SGB X beantragt. Gleichzeitig wurde um Übersendung der fünf Unterlagen (Anlagen) der Stellungnahme gebeten. Dann wurde Herr Flemming um eine schriftliche Stellungnahme gebeten. Warum wurden nicht alle vorgelegten 26 Anlagen (767 Seiten) dem MKD vorgelegt? Abschließend wurde Herr Flemming gebeten mitzuteilen, wie er gedenkt den § 51 Abs 1 SGB X handzuhaben. Das Schreiben wurde als Einschreibebrief (Sendungs-Nr. RR192445903CZ der Tschechischen Post) versandt.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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