Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 7
Am 05.10.2015 ist eine Krankengeldzahlung durch die AOK Hessen für den Zeitraum 08.09.2015-30.09.2015 in Höhe von 1.108,37 Euro erfolgt.
Ebenfalls am 05.10.2015 hatte Karin ihre Diabetologin, Frau Imke Behnken, Internistin/Diabetologin, aufgesucht. Die Diabetologin erklärte auf Befragen, dass sie bisher von der AOK Hessen in Bezug auf Karin noch nie kontaktiert wurde! Warum nicht? Es wurde der AOK Hessen mehrfach mitgeteilt, dass Karin Diabetikerin Typ 1 ist und mehrere schwere Hypoglykämien hatte. Warum zieht die AOK nicht die behandelnde Diabetologin hinzu?
Die Diabetologin händigte Karin eine Ärztliche Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse, datiert vom 28.09.2015, aus. Darin stellt die Ärztin folgendes fest:
Die Patientin hat einen Diabetes mellitus Typ1- ED 1992.
Es besteht eine Hypoglycämie-Wahrnehmungsstörung.
Die Patientin hat einen so genannten Brittle-Diabetes mit starken Schwankungen und problematischer Einstellung.
Hierunter kommt es sehr häufig zu Unterzuckerungen, welche von der Patientin nicht mehr bemerkt werden.
Insbesondere schwere Unterzuckerungen (d.h. die Patientin ist nicht mehr in der Lage, sich selbst zu helfen) treten sehr häufig auf.
Aufgrund der schweren Unterzuckerungen, sowie der Folgeerkrankungen und dem hierdurch erhöhten Risiko für eine tödliche Komplikation, wird die dringende Notwendigkeit gesehen, dass die Patientin nicht mehr alleine lebt, sondern unter regelmäßiger Betreuung durch einen Angehörigen steht.
Zudem wird der Wiedereinstieg in ein Arbeitsverhältnis, bei schon in Ruhe schwankenden Blutzuckerwerten, als problematisch angesehen, da es unter den Arbeitsbedingungen mit erhöhtem Stress sowie nicht kalkulierbarer körperlicher Arbeit zu vermehrten Blutzuckerschwankungen gekommen ist.
Diese Ärztliche Stellungnahme zeigt, dass a) Karin nicht mehr in der Lage ist wieder in das Berufsleben einzusteigen und b) es besteht die dringende Notwendigkeit, dass Karin auf regelmäßige Betreuung durch einen Angehörigen angewiesen ist. Es ist zu hoffen, dass die AOK Hessen von dieser dramatischen Sachlage nun endlich Kenntnis nimmt.
Am 08.10.2015 wurde an Herrn Flemming von dem Beratungscenter Krankengeld der AOK Hessen eine E-Mail gesendet, in der angefragt wurde, warum die AOK noch nie die behandelnde Diabetologin kontaktiert hat. Weiter wurden die Kernaussagen der Ärztlichen Bescheinigung vom 28.09.2015 zusammengefasst. Als Anlage war der E-Mail die Ärztliche Bescheinigung beigefügt. Es wurde angekündigt, dass diese Ärztliche Bescheinigung noch auf dem normalen Postweg als Einschreiben zugesandt wird. (Dieses Schreiben wurde am 09.10.2015 als Einschreiben versandt, es hat die Sendungsnummmer RR778964457CZ der tschechischen Post.) Die AOK antwortete umgehend mit einer E-Mail, aus der hervorgeht, dass Herr Flemming momentan leider nicht zu erreichen und ab dem 12.10.2015 wieder zu erreichen ist. Die E-Mail wurde automatisch an Frau Jasmin Gersemsky weitergeleitet, die sich dann angeblich um das Anliegen kümmern wird. Der Einschreibebrief vom 09.10.2015 wurde der AOK laut Sendungsverfolgung Deutsche Post am 17.10.2015 zugestellt.
Am 08.10.2015 wurde ein Schreiben der AOK Hessen vom 01.10.2015 zugestellt. Darin wurde mitgeteilt, dass an diesem Tage Krankengeld in Höhe von 1.108,37 Euro für die Zeit bis 30.09.2015 überwiesen wurde. Dem Schreiben war ein neuer Auszahlungsschein für die Krankengeldzahlung, datiert ebenfalls am 01.10.2015 beigelegt.
Ebenfalls am 08.10.2015 wurde ein Schreiben der AOK Hessen vom 28.09.2015 zugestellt. Dies war die Antwort auf Karins Schreiben vom 11.09.2015, das an Herrn Christian Flemming gerichtet war. Das Antwortschreiben war jedoch nicht von Herrn Flemming verfasst worden, sondern Herr Kai Uwe Maurer hatte geantwortet. Zunächst wurde in dem Schreiben darauf eingegangen, dass Karin Akteneinsicht beantragt hatte. Es wurde darauf verwiesen, dass die Unterlagen 1 bis 4, auf die sich die Gutachterin des MDK konkret bezogen hat, zwischenzeitlich vom MDK an Karin auf dem Postwege zugestellt worden seinen. Die AOK sandte nun Kopien zu der Unterlage Punkt 5 - Selbstauskunft des Versicheruten - zu. Im einzelnen waren dies:
Karins Schreiben vom 16.08.2015, Eingangsstempel der AOK Hessen vom 26.08.2015.
Karins Stellungnahme vom 01.08.2015.
Der Eigenbericht von Karins Ehemann vom 01.08.2015.
Der Eigenbericht von Karin vom 03.08.2015.
Der Eigenbericht von Karins Ehemann vom 07.04.2014
Es gilt an dieser Stelle festzuhalten, dass alle der AOK vorgelegten Blutzuckertagebücher und Beschwerdetagebücher, die einen Zeitraum von 3 Jahren abdecken, vom MKD Hessen bei der Sozialmedizinischen Stellungnahme nicht berücktsichtigt wurden - da diese wichtigen Unterlagen nicht von der AOK Hessen an den MDK weiter geleitet worden sind!
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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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