Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 15

AOK Hessen

Am 15.03.2016 kam von Frau Sandra Grimm eine E-Mail. Darin teilte sie mit, dass sie die Anspruchsbescheinigung E121 nun auf den Empfänger VZP Plzen Sever verändert hat. Der dazugehörige Brief ist adressiert an die dortige Mitarbeiterin Frau Iveta Skrudnova. Als Fax konnte die E121 bisher nicht erfolgreich übermittelt werden, da eventuell das dortige Faxgerät nicht empfangsbereit ist. Frau Grimm gab Hintergrundsinformationen zu der Sachbearbeitung in der vergangenen Woche. Telefonisch konnte der ehemalige Arbeitgeber von Karin, die Firma GESA Form + Funktion Displaybau GmbH, angeblich mehrfach nicht erreicht werden. Um den Sachverhalt zu klären, wurde am 15.03.2016 eine E-Mail an die Firma GESA verschickt und dort nachgefragt, ob es richtig sei, dass die Firma GESA letzte Woche mehrfach telefonisch nicht zu erreichen gewesen sei. Es erfolgte umgehend eine Lesebestätigung durch Herrn Hans Jürgen Sakreida. Kurz darauf wurde eine E-Mail zugestellt. Darin teilte Frau Ursula Komarek mit, dass das Personalbüro der Firma GESA zwischen 9 Uhr und 14:30 Uhr durch zwei Personen besetzt ist. In der Zeit von 14:30 bis 16:30 Uhr ist dort eine Person anwesend. Es besteht jederzeit die Möglichkeit eine Nachricht auf Mailbox oder per E-Mail zu hinterlassen, damit zurückgerufen werden kann. Es stehen nun Fragen im Raum: Handelt es sich bei den Angaben von Frau Sandra Grimm um Schutzbehauptungen? Wurde letzte Woche die Bearbeitung durch die AOK Hessen leichtfertig verschleppt? Warum hat Frau Grimm keinen Namen angegeben, als sie gefragt wurde wer namentlich verantwortlich gewesen ist?

An Frau Grimm wurde noch am 15.03.2015 eine E-Mail gesandt. Darin wurde Frau Grimm die E-Mail-Adresse der VZP Plzen Sever mitgeteilt und gebeten, die Anspruchsbescheinigung E121 direkt an die tschechische Krankenkasse zu senden. Durch Frau Grimm erfolgte umgehend eine Lesebestätigung. Eine Stunde später sandte Frau Grimm eine weitere E-Mail zur Kenntnisnahme zu. Offenbar wurde das Orininal der E-Mail zeitgleich an die tschechische Krankenkasse VZP Plzen Sever versandt. Im Anhang der E-Mail war die Anspruchsbescheinigung E121.

Am 16.03.2016 wurde eine E-Mail an Frau Grimm gesandt und ihr die Stellungnahme der Firma GESA zugesandt. (Frau Grimm hatte angegeben, dass die Firma GESA letzte Woche mehrfach telefonisch nicht zu erreichen gewesen wäre). In der Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass das Personlabüro in der Zeit von 9 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehenend besetzt ist. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Nachricht auf Mailbox zu sprechen oder die Firma per E-Mail zu kontaktieren. Deahalb ist das Verhalten der Mitarbeiter der AOK Hessen im Verlauf der letzten Woche nicht nachvollziehbar. Es beseht nun der Eindruck, dass der dringende Vorgang von der AOK Hessen letzte Woche schlichtweg nicht mit der notwendigen Dringlichkeit weiter bearbeitet worden ist. Frau Grimm wurde daraufhingewiesen, dass sie bisher keinen Namen genannt hat, wer letzte Woche bei der AOK Hessen verantwortlich war. Da stellt sich natürlich die Frage: Warum wird von Frau Grimm nicht der Name der verantwortlichen Person genannt, die für die schleppende Bearbeitung des Vorgangs letzte Woche verantwortlich ist?

Außerdem wurde Frau Grimm in der E-Mail gebeten mitzuteilen, ob die VZP Plzen Sever zwischenzeitlich den Eingang der E-Mail von Frau Grimm vom 15.03.2016 (Übersendung der Anspruchsbescheinigung E121) bestätigt hat. Frau Grimm sandte eine Lesebestätigung. Etwa eineinhalb Stunden später antwortete Frau Grimm dann mit einer E-Mail. Zunächst erwähnte sie, dass in die VZP Plzen Sever den Eingang der E-Mail bestätigt hat. Frau Grimm ging mit keinem Wort mehr auf ihre Behauptungen ein, dass die Firma GESA letzte Woche mehrfach telefonisch nicht zu erreichen gewesen wäre. Auf die wiederholte Frage, wer letzte Woche für die schleppende Bearbeitung bei der AOK Hessen verantwortlich ist, ging Frau Grimm mit keinem Wort ein.

Am 17.03.2016 traffen hier zwei Schreiben von Frau Sandra Grimm ein. Das Schreiben vom 14.03.2016 enthielt in der Anlage eine Kopie der Anspruchsbescheinigung E 121 adressiert an VZP Plzen Mesto. Das Schreiben vom 15.03.2016 enthielt in der Anlage eine Kopie der Anspruchsbescheinigung E 121 adressiert an VZP Plzen Sever.

Am 12.05.2016 wurde ein Schreiben an die AOK Hessen verfasst. Darin wurde zunächst festgestellt, dass die AOK bisher noch nicht auf Karins Schreiben vom 26.02.2016 geantwortet hat. Es wurde eine baldige Antwort erbeten. Dann wurde dargelegt, dass Karin aufgrund der medizinisch notwendigen intensivierten Insulintherapie täglich vier- bis fünfmal Blutzucker messen muss. In der Tschechischen Republik bezahlt die gesetzliche Krankenkasse täglich nur bis zu 3 Blutzuckerteststreifen. Deshalb wurde bei der AOK Hessen angefragt, ob sie Kosten für die medizinisch notwendigen Blutzuckerteststreifen in der Tschechischen Republik übernehmen wird. Entweder sollte die Krankenkasse eine Kostenübernahmeerklärung Karin zustellen oder die Kostenübernahme direkt mit der tschechischen Krankenkasse Všeobecná zdravotní pojišovna Plzeò abklären. Das Schreiben wurde als Einschreibebrief am 13.05.2016 aufgegeben und hat die Sendungsnummer RR006342520CZ der Tschechischen Post. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben am 17.05.2016 zugestellt.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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