Sozialer Notstand - Wie sozial sind die Sozialsysteme von Deutschland und Tschechien in Wirklichkeit?

Das Beispiel einer chronisch kranken Frau
mit Brittle-Diabetes und einer Hypoglykämie-Wahrnehmungsstörung

Jedes Jahr sterben in Deutschland zwischen 18.000 bis 30.000 Diabetiker Typ 1 an einer schweren Hypoglykämie

Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 18

AOK Hessen

Am 11.07.2016 wurde ein drittes Schreiben

Am 07.10.2016 E-Mail an Herrn Kai Uwe Maurer vom Beratungscenter Krankengeld in Offenbach der AOK Hessen gesandt. In Anbetracht, dass Karin zum 10.08.2015 eine tschechische Invalidenrente zuerkannt wird, ist nur notwendig die neu entstandene Situation zu bewerten. Die Sachbearbeiterin der tschechischen gesetzlichen Krankenkasse, VZP in Plzeò, Frau Iveta Škdrnová, hatte am 07.10.2016 per E-Mail um die Zusendung eines schriftlichen Dokuments über die Zeit des Bezuges des deutschen Krankengeldes für Karin gebeten. Herrn Maurer wurde der Sachverhalt mitgeteilt und um Zusendung einer elektronischen Bescheinigung gebeten, aus der hervorgeht, dass Karin in der Zeit von September 2015 bis 30.11.2015 Krankengeld bezogen hat. Herr Maurer bestätigte den Erhalt der E-Mail umgehend mit einer erbetenen Lesebestätigung.

Am 10.10.2016 traf hier eine E-Mail von Herrn Kai Uwe Maurer vom Beratungscenter Krankengeld in Offenbach der AOK Hessen ein. In der Anlage wurde die gewünschte Bescheinigung über den Bezug von Krankenkeld zugesandt. Gleichezitig wurde mitgeteilt, dass das zweiseitige Originalschreiben noch auf dem normalen Postwege zugesandt wird.

Am 13.10.2016 traf hier ein Schreiben von Herrn Kai Uwe Maurer vom 10.10.2016 ein. Es handelte sich um die Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld, deren Versand am 10.10.2016 per E-Mail angekündigt wurde.

Am 31.10.2016 traf hier ein Schreiben von Frau Jutta Hilpisch-Plaum, Kundenservice der AOK Hessen in Wiesbaden, vom 25.10.2016 ein. Es war offenbar die Antwort auf Karins Schreiben vom 04.10.2016, in dem sie der AOK Hessen mitgeteilt hat, dass sie jetzt eine tschechische Rente bezieht und direkt Mitglied einer tschechischen Krankenkasse ist. Frau Jutta Hilpisch-Plaum führt an: "Wie wir erfahren haben, haben Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in die Tschechische Republik verlegt." Was soll diese Formulierung? Der AOK Hessen ist schon seit August 2015 bekannt, dass Karin in der Tschechischen Republik lebt! Weiter: "Außerdem wurden wir darüber informiert, dass Sie eine Rente in der Tschechischen Republik beziehen". Klar, dass hatte Karin in ihrem Schreiben vom 04.10.2016 auch angegeben! Was sollen diese hochgestochenen Formulierungen? Nun kommt der Text zum eigentlichen und aussagekräftigen Teil: "Dies schließt die Durchführung der Kranken- und Pflegeversicherung nach deutschen Rechtsvorschriften ab 02.02.2016 aus." Es ist nun zu hoffen, dass die AOK Hessen den zuständigen Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, umgehend davon informiert und von der Rentenversicherung dann ein neuer Rentenbescheid erstellt wird.

Am 01.11.2016 wurde an Frau Jutta Hilpisch-Plaum, Kundenservice der AOK Hessen in Wiesbaden, ein Schreiben vom Vortag verschickt. Zunächst wurde bemängelt, dass ein so wichtiges Schreiben, ein Bescheid, mit normaler Post und nicht als Einschreiben von der AOK Hessen versendet worden ist. Dann teilte Karin mit, dass sie gegen den Bescheid vom 25.10.2016 KEINEN WIDERSPRUCH einlegt und der Bescheid damit sofort rechtswirksam wird. Gleichzeitig wurde daraufhin gewiesen, dass bei Karin seit dem 02.02.2016 ohne Rechtsgrundlage Beiträge zur deutschen Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten wurden. Die AOK wurde aufgefordert, dass Karin umgehend die zu unrecht einbehaltenen Beträge zurückerstattet werden. Ebenfalls wurde die AOK aufgefordert den zuständigen Rentenversicherungsträger, die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd, darüber zu informieren, dass Karin seit dem 02.02.2016 von der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschlossen sei. Zu Karins Entlastung wurde in dem Schreiben ihre Krankenversichertenkarte an die AOK geschickt. Das Schreiben wurde als Einschreiben mit der Sendungsnummer RR466523542CZ der Tschechischen Post versendet. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde die Sendung am 03.11.2016 zugestellt.

Am 15.11.2016 erfolgte eine Gutschrift auf Karins Konto in Höhe von 951,80 €. Auftraggeber war die Deutsche Post AG Renten Service. Der Verwendungszweck lautet RV-EINMALIG. Offensichtlich handelt es sich dabei um die Rücküberweisung für die einbehaltenen Beiträge für die deutsche Kranken- und Pflegeversicherung für die Monate Februar bis Oktober 2016.

Am 21.11.2016 traf hier ein Schreiben von Frau Jutta Hilpisch-Plaum, Kundenservice der AOK Hessen in Wiesbaden, vom 14.11.2016 ein. Darin wurde mitgeteilt, dass laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd die Beiträge bereits erstattet wurden.

Am 01.02.201 traf hier ein Schreiben vom Beratungscenter Krankengeld der AOK Hessen in Offenbach, vom 20.01.2017 ein. Es handelte sich dabei um eine Becheinigung über den Bezug von Entgeltersatzleistungen im vergangenen Jahr.

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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018

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