Wie die gesetzliche Krankenkasse im Fall Karin reagiert - Teil 11
Am 14.12.2015 traf hier ein zweiseitiges Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom 08.12.2015 ein. Darin wurde mitgeteilt, dass Karins Rentenantrag vom 04.12.2015 am 08.12.2015 an die (örtlich zuständige) Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd abgegeben wurde. Es wurde gebeten, sich nur noch an diese Stelle zu wenden. Dieses Schreiben ist indirekt eine Bestätigung von dem Eingang des Rentenantrages. Gleichzeitig wurde mitgeteilt, dass von der Abgabe die AOK Hessen benachrichtigt und noch eingehende Post (von Karin) an den nun zuständigen Rentenversicherungsträger nachgereicht wird.
Mit Schreiben vom 14.12.2015 wurde Herr Kai Uwe Maurer vom Beratungscenter Krankengeld Offenbach der AOK Hessen die Kopie des zweiseitigen Schreibens der Deutschen Rentenversicherung Hessen zugeschickt. Damit ist Karin der Aufforderung nachgekommen, eine Kopie der Bestätigung des Eingangs des Antrags auf Rente wegen voller Erwerbsminderung der AOK Hessen zuzustellen, wie Herr Maurer in seinem Schreiben vom 09.11.2015 erbeten hatte. Das Schreiben wurde als Einschreibebrief versandt mit der Sendungsnummer RR006324968CZ der Tschechischen Post. Laut Sendungsverfolgung der Tschechischen Post wurde das Schreiben am 21.12.2015 zugestellt.
Am 15.12.2015 wurde eine E-Mail an Herrn Christian Flemming vom Beratungscenter Krankengeld versandt. Herrn Flemming wurde darin die heutige Zusendung des Schreibens vom 14.12.2015 an Herrn Kai Uwe Maurer mitgeteilt. Herr Flemming sandte am 16.12.2015 eine Lesebestätigung der E-Mail.
Am 29.12.2015 traf hier ein Schreiben der AOK ein. Dabei wurde eine neue Gesundheitskarte übersandt, die für Karin auf den neuen Familiennamen ausgestellt ist. In dem Begleitschreiben wurde gebeten, die bisherige Krankenversicherungskarte in den nächsten 14 Tagen zurückzugeben. Am 31.12.2015 wurde die bisherige Krankenversicherungskarte zurückgeschickt. Die Sendung wurde als Einschrieben mit der Sendungsnummer RR006326093CZ der Tschechischen Post versandt.
Am 04.01.2016 wurden ein Einschreibebrief an die AOK Hessen versendet. Darin waren die erforderlichen Antragsunterlagen für den Bezug von Krankengeld für den Monat Januar 2016. Das Einschreiben mit der Sendungsnummer RM221749157DE der Deutschen Post enthielt die Erklärung für den Bezug von Krankengeld, datiert vom 04.01.2016; die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Folgebescheinigung, datiert vom 04.01.2016; sowie Verdienstbescheinigungen für die Monate Juni, Juli und August 2015. Karin erhielt in der Arztpraxis eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Ausfertigung für Versicherte. Laut Sendungsverfolgung der Deutschen Post wurde das Schreiben am 07.01.2016 der AOK Hessen zugestellt.
Am 11.01.2016 wurde ein Schreiben der AOK Hessen vom 07.01.2016 zugestellt. Darin wurde mitgeteilt, dass an diesem Tage Krankengeld in Höhe von 1.783,03 Euro für die Zeit bis 04.01.2016 überwiesen wurde.
Am 01.02.2016 wurden ein Einschreibebrief an die AOK Hessen versendet. Darin waren die erforderlichen Antragsunterlagen für den Bezug von Krankengeld für den Monat Januar 2016. Das Einschreiben mit der Sendungsnummer RB773191282DE der Deutschen Post enthielt die Erklärung für den Bezug von Krankengeld, datiert vom 01.02.2016; die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Folgebescheinigung, datiert vom 01.02.2016; sowie Verdienstbescheinigungen für die Monate Juni, Juli und August 2015. Karin erhielt in der Arztpraxis eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Ausfertigung für Versicherte.
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Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
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