Wie die gesetzliche tschechische Rentenversicherung im Fall Karin reagiert - Teil 2
Am 07.03.2016 wurde ein Schreiben an die tschechische Rentenversicherung Česká správa sociálního zabezpečení in Praha versandt. Darin nahm Karin auf das Schreiben der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 16.02.2016 Bezug, in dem diese bei der ČSSZ die Einleitung des Rentenfeststellungsverfahren nach den europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit eingeleitet hat.
Karin übersandte eine Kopie des Schreibens der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 16.02.2016. Gleichzeitig übersandte sie eine Kopie der ersten Seite des Rentenbescheides der Deutschen Rentenversicherung Bayern Süd vom 11.02.2016 für Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.12.2015. Außerdem übersandte Karin eine Kopie der Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden, ausgestellt vom Hessischen Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt Fulda vom 18.11.2015. Darin wird bei Karin ein Gesamt Grad der Behinderung von 70 seit dem 20.11.2013 festgestellt. Karin wies daraufhin, dass dies nach § 29 des tschechischen Gesetzes über die Renterversicherung (zákon o důchodovém pojštění - zákon č. 155/1995 Sb.) dem tschechischen dritten Grad der Invalidät entspricht.
Karin verwies darauf, dass sie in der Zeit vom 17.01.1996 bis 28.02.1999 bei der zuständigen tschechischen Rentenversicherung (Okresní správa sociálního zabezpečení Plzeň-sever, Goethova 10, 306 03 Plzeň) rentenversichert war. Zum Nachweis übersandte sie eine Kopie der Evidenz der Arbeitgeber - Karte der Arbeitnehmer zu. Es wurde weiter angeführt, dass Karin nach § 40 des tschechischen Gesetzes über die Renterversicherung (zákon o důchodovém pojštění - zákon č. 155/1995 Sb.) die Anwartszeit der Versicherungsjahre von 5 Jahren erfüllt hat. Insgesamt wurden in Deutschland 37 und in der Tschechischen Republik 3 Versicherungsjahre zurück gelegt.
Abschließend bat Karin die ČSSZ um eine schrifliche Bestätigung, dass dort ihr Fall bearbeitet wird. Gleichzeitig wurde um Bekanntgabe des Aktenzeichens gebeten. Das Schreiben wurde als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR186399846CZ der Tschechischen Post versandt. Laut Sendungsverfolgung der Tschechischen Post wurde das Schreiben am 08.03.2016 zugestellt.
Am 17.03.2016 ist das Antwortschreiben von ČSSZ eingetroffen. Darin bestätigt die ČSSZ den Eingang des Antrags auf tschechische Invalidenrente. Ein Aktenzeichen ist auf dem Schreiben auch angegeben: Č.j.: 595 764 6035/4210. Weiter bittet der tschechische Rentenversicherungsträger um die Zusendung von zwei Formularen - E 213 D und E 205 D - durch den deutschen Rentenversicherungsträger (Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd). Nach Zusendung der Formulare schickt die ČSSZ diese zur Übersetzung in die tschechische Sprache. Danach wird die zuständige Okresní spáva sociálního zabezpečení den Vorgang weiter bearbeiten.
Am 22.03.2016 wurde ein Schreiben an die ČSSZ verfasst. Darin wurde mitgeteilt, dass die Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd per E-Mail am 18.03.2016 angeschrieben und um direkte Zusendung der Formulare E 213 D und E 205 D an den tschechischen Rentenversicherungsträger gebeten wurde. Es wurde sofort eine automatische Bestätigung der E-Mail von der Deutschen Rentenversicherung geschickt, in der mitgeteilt wurde, dass der zuständige Sachbearbeiter, Herr Thomas Pils erst am 06.04.2016 auf seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Als Anlagen wurden dem Schreiben Kopien der beiden E-Mails beigelegt. Das Schreiben wurde am 23.03.2016 als Einschreibebrief mit der Sendungsnummer RR215936456CZ der Tschechischen Post verschickt. Laut Sendungsverfolgung der Tschechischen Post wurde das Schreiben am 24.03.2016 zugestellt.
Seitenauswahl zurück 1 2 3 4 5 6 weiter
Letzte Aktualisierung am 13.02.2018
Diese Seite wurde in 0.0005 Sekunden erstellt.